Übersicht
LICHTENAU e.V. – Unter einem Dach vereint im Verbund der Diakonie! Als größter Arbeitgeber im Werra-Meißner-Kreis mit 1.500 Mitarbeitenden verfügen wir über eine Vielzahl von Einrichtungen im Gesundheits- und Sozialwesen! Mit den tragenden Säulen Nächstenliebe und dem Respekt im Umgang miteinander, steht der Mensch bei uns im Mittelpunkt.
Unser Zentrum für Berufliche Bildung ist eine anerkannte Bildungseinrichtung, welche sich mit seinem Angebot an Jugendliche und junge Erwachsene mit einer Lern- und/oder Körperbehinderung sowie an Menschen mit einer psychischen Beeinträchtigung und Autismus-Spektrum-Störungen richtet.
Unser Versprechen:
- Eine anspruchsvolle Aufgabe in einem abwechslungsreichen Arbeitsumfeld
- Vergütung nach AVR.KW EG 7 (3.569,68 € bis 3.746,43 € basierend auf 39 Std./Woche)
- Arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersvorsorge 6,5 % vom Bruttogehalt
- Kinderzuschlag (bis zu 130 € pro Kind)
- Jahressonderzahlung
- Flexi-Prämie
- Fort- und Weiterbildungen
- Benefits: u.a. Zuschuss zum Deutschlandticket, Bike-Leasing, Corporate Benefits, vergünstigtes Mittagessen, Mitarbeiterempfehlungsprogramm
Ihre Aufgaben:
- Verhalten und Befinden der Teilnehmerinnen und Teilnehmer beobachten
- Beobachtungsergebnisse und andere Informationen nach pädagogischen Grundsätzen analysieren und beurteilen
- Aktive Mitarbeit an der Förderplanung
- Geplante Aktivitäten und pädagogische Maßnahmen vorbereiten, durchführen und dokumentieren
- Förderung von Lern- und sozialen Prozessen
Unsere Erwartungen:
- Abgeschlossene Ausbildung zum staatlich anerkannten Erzieher (m/w/d) oder vergleichbare Ausbildung
- Soziale Fähigkeiten für den Umgang mit Menschen mit geistigen und körperlichen Beeinträchtigungen
- Souveräner Umgang mit fachlichen, betriebswirtschaftlichen und personalrechtlichen Themen
- Kenntnisse und Erfahrungen in der pädagogischen Begleitung von (jungen) Menschen
- Bereitschaft zu Gruppen- und Schichtdiensten
Jetzt bewerben! Weitere Informationen erhalten Sie unter www.karriere-lichtenau.de
*Gesetzlich notwendiger Nachweis über Immunisierung gegen Masern erforderlich